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Kostenerstattung

Gesetzliche Krankenkassen

Inzwischen tragen viele gesetzliche Krankenkassen anteilig die Kosten osteopathischer Behandlungen.

Die Osteopathie ist eine zusätzliche Leistung der Krankenkassen. Daher können wir die Kosten nicht direkt mit der Krankenkasse abrechnen. Sie gehen in Vorleistung und reichen dann die Quittung zur Kostenerstattung bei ihrer Krankenkasse ein. Voraussetzung ist jedoch eine Verordnung der Osteopathie durch einen Arzt auf einem Privatrezept.

Über die Erstattung informieren sie sich bitte direkt bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse, da diese von Krankenkasse zu Krankenkasse jedes Jahr stark variieren.

Privatversicherte

Die meisten privaten Krankenkassen, Beihilfe und Zusatzversicherungen tragen die Behandlungskosten bei einem Heilpraktiker ganz oder teilweise. Um sicher zu sein, ob Ihre private Krankenkasse die Therapiekosten erstattet, sollten sie vorab nachfragen.

Hier erfolgt die Rechnungsstellung nach GeBüH (Gebührenverordnung für Heilprakiker)

Natürlich können sie sich auch ohne ärztliche Verordnung von uns osteopathisch behandeln lassen, die Kosten müssen sie dann privat übernehmen.

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